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Reitlehrerhaftpflicht

Dr. Shak (shakblog.com) am März 3, 2010 – 1:50 pmKeine Kommentare

Es ist der Traum vieler zumeist junger Mädchen, ein Pferd zu besitzen. Und wenn das Budget der Eltern dies nicht hergibt, so sollten es wenigstens Reitstunden sein. Dabei ist seitens der Eltern nicht nur zu beachten, dass der Reiterhof einen guten Ruf besitzt und die Pferde dort ordnungsgemäß versorgt werden.

Ebenso wichtig in dem Zusammenhang ist die Zusicherung des Reitlehrers, dass dieser über eine Reitlehrerhaftpflicht verfügt. Denn unabhängig davon, ob der Reitlehrer für seine Tätigkeit entlohnt wird oder er den Kindern das Reiten quasi aus Spaß an der Freude beibringt; während der Unterrichtszeit unterstehen die Reitschüler der alleinigen Aufsichtspflicht des Reitlehrers. So haftet der Reitlehrer immer dann, sollte er bei Ausritten, Prüfungen oder der Voltigierausbildung seiner Aufsichtspflicht nicht genüge getan haben und ein Reitschüler sich verletzt oder das Pferd dabei Schaden nimmt.

Vorreiter im Bereich der Versicherung für den Pferdesport ist die Uelzener Versicherung. Aber auch Online-Anbieter wie der Finanzmakler innofima haben u. a. auch eine Reitlehrerhaftpflicht im Angebot.

Als Deckungssumme werden zwischen zwei und drei Millionen Euro angeboten; Vermögensschäden sind bis zu 200.000 Euro abgesichert. Die Laufzeit der Verträge beginnt bei einem Jahr, wobei sich der Vertrag automatisch verlängert, sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen.

Bei einer Laufzeit von 5 Jahren gewähren die Versicherer dem Reitlehrer einen Rabatt, der ausgeweitet wird, sollten mehrere Versicherungen beim selben Anbieter abgeschlossen werden.

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