Neckermann ZEF Zahnversicherung angeschaut
Der Tarif ZEF ist einer von drei Tarifen, die Neckermann im Bereich der Zahnversicherung anbietet. Der Tarif ZEF ist ausschließlich für Personen geeignet, die Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Nach Angaben von Neckermann werden bei einem Versicherungsfall Leistungen in gleicher Höhe gezahlt wie der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Darin beinhaltet sind auch eventuelle
Bonus- oder Härtefallleistungen für zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen. Des Weiteren beinhaltet der Leistungsumfang auch zahnprothetische Regelversorgungen mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sowie implantatgetragener Zahnersatz. Es lassen sich damit also die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen verdoppeln. Dabei wird zusammen mit den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eventueller Leistungen Dritter eine Erstattung bis zur maximalen Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen geleistet.
Was kostet die Neckermann ZEF Zahn-Versicherung?
Die Beiträge richten sich nach dem Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Ein 20jähriger Versicherter zahlt derzeit einen Jahresbeitrag von 34,80. Bei einem 30jährigen Versicherten beträgt die Prämie derzeit monatlich 7,90 Euro und eine 50jährige Person zahlt 9,90 Euro pro Monat. Eine Altersbeschränkung gibt es bei diesem Tarif nicht. Wei bei allen Versicherungen lohnt es sich, diese Preise auch mit anderen Anbietern zu vergleichen. So bietet zum Beispiel der Dienst Toptarif.de einen entsprechenden Zahnzusatzversicherung Vergleich.
Details zum Tarif
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Vertrag eingetragenen Datum, frühestens jedoch mit Zugang der Versicherungsunterlagen. Eine Wartezeit wie bei anderen Versicherungen zum Teil üblich gibt es beim EG Tarif von Neckermann nicht. Dafür ist die Höhe der höchstmöglichen Erstattung in den ersten Jahren begrenzt. So beträgt die Erstattung im ersten Versicherungsjahr maximal 250 Euro. Im zweiten Versicherungsjahr sind es maximal 500 Euro, im dritten maximal 750 Euro und im vierten Jahr beträgt der Maximalbetrag 1000 Euro. Die Aufwendungen werden dabei immer dem Versicherungsjahr zugerechnet, in welchem die Behandlung erfolgt ist. Erfolgt die Behandlung aufgrund eines Unfalls, dann gelten die aufgeführten Beschränkungen jedoch nicht. Des Weiteren besteht nur Versicherungsschutz für Behandlungen von bei Vertragsabschluss vorhandenen Zähnen. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsbeginn angeratenen Behandlungen. Die gestellten Rechnungen werden zudem nur erstattet, wenn diese nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) erstellt wurden und die dort festgesetzten Höchstsätze überschritten werden.
