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Die Beleihungswertermittlung vor dem Hypotheken-Kredit

Dr. Shak (shakblog.com) am März 3, 2010 – 2:40 pmKeine Kommentare

Beleihungswertermittlung - Vor dem Immobilienkredit / Hypothek muss die Bank den Wert der Immobilien bestimmen

Beleihungswertermittlung - Vor dem Immobilienkredit / Hypothek muss die Bank den Wert der Immobilien bestimmen

Wer sich für eine Immobilienfinanzierung einen Kredit bei einer Bank holen will, landet in den meisten Fällen bei der einern oder anderen Form von Hypothek respektive Grundschuld. Hier vergibt die Bank das gewünschte Darlehen, lässt sich aber quasi die Immobilie bzw. die Verwertungsrechte an der Immobilie als Sicherheit überschreiben. Kann der Kreditnehmer dann das Darlehen nicht zurückzahlen, kann die Bank die Immobilie verwerten. Damit die Immobilien aber tatsächlich eine geeignete Sicherheit für das Hypothekendarlehen sein kann, muss sie natürlich mindestens so viel wert sein, wie dem Darlehensnehmer an Geld zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis muss sie sogar deutlich mehr wert sein, denn wenn die Bank zu einem späteren Zeitpunkt einmal versuchen muss, die Immobilie möglichst schnell los zu werden (zu liquidieren), dann erzielt sie meist deutlich weniger als den tatsächlichen Verkehrswert. Insofern achten die Banken darauf, die Immobilie meist nur zu maximal 80% zu beleihen, dass heißt für eine Wohnung mit einem geschätzten Wert von 100.000 EUR würde die Bank nur einen Kredit über 80.000 EUR rausrücken. Für die restlichen 20% muss der Käufer Eigenkapital mitbringen. Damit nun aber die Bank überhaupt wissen kann, wie viel die konkrete Immobilie ungefähr wert ist, erfolgt eine so genannten Beleihungswertermittlung durch einen Sachverständigen / Gutachter. Die Kosten dafür muss meist der Kredit-Interessent zahlen – entweder direkt, oder indirekt in Form der Verrechnung mit sonstigen Kreditkosten.

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