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Betriebliche Direktversicherung

am 18. März 2010

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen Vertrag schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitsnehmers ab. Der Arbeitgeber tritt hier als Versicherungsnehmer auf, der Arbeitnehmer ist versicherte Person. Bezugsberechtigt im Leistungsfall sind entweder der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und kann bei einem im Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Anbieter von Direktversicherungsverträgen sind unter anderem die Delta Lloyd, die Swiss Life, die Hamburg Mannheimer oder auch der Zurich Deutscher Herold. Umfangreiche Übersichten gibt es z.B. auf Versicherungsportalen wie versicherungszentrum.de.

Mit einer Direktversicherung besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenen-, Alters- und/oder Invaliditätsleistungen abzusichern. Hierzu gehören Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen sowie Rentenversicherungen.

BAV Betriebliche Direktversicherung © style-photography.de - Fotolia.com

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Die Direktversicherung kann als arbeitnehmerfinanzierter Vertrag (Gehaltsumwandlung) oder als arbeitgeberfinanzierter Vertrag abgeschlossen werden. Bei beiden Möglichkeiten werden durch denjenigen, der die Einzahlung tätigt, Sozialabgaben und/ oder Steuern gespart. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung besteht seit 2009 jedoch noch die Möglichkeit der Steuerersparnis, weshalb eine Gehaltsumwandlung seit dem 1.1.2009 nur noch für Gutverdiener empfehlenswert ist. Seit 2002 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer das Recht auf Gehaltsumwandlung.

Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung wird die Einzahlung durch den Arbeitnehmer übernommen. In der Regel wird dafür eine geplante Gehaltserhöhung verwendet. Damit kann die mit höherem Gehalt steigende Abgabenlast umgangen werden. Auf den Nettolohn des Arbeitnehmers hat diese Gehaltserhöhung deshalb keine negativen Auswirkungen. Der Arbeitnehmer kann so mit Hilfe des Arbeitgebers eine Altersvorsorge aufbauen, ohne selbst Geld dafür aufzuwenden.

Für Direktversicherungen gilt: Steuerpflicht besteht erst in der Auszahlungsphase und das Guthaben daraus kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr genutzt werden. Direktversicherungsverträge sind sowohl bei Hartz4 als auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Arbeitslosigkeit bringt jedoch das Problem mit sich, dass der Beitrag meist selbst gezahlt werden muss. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine Beitragsaussetzung im Falle von Arbeitslosigkeit zu vereinbaren.

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